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Wichtige Informationen

zum Corona Virus

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Mit Abstand der sicherste Urlaub

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Die aktuelle Situation erfordert gewisse Änderungen und Regeln im täglichen Miteinander. Deswegen auf Urlaub zu verzichten, müssen Sie nicht. Nachstehend finden Sie die wichtigsten Informationen (Stand 21.01.2021) für einen sicheren und wohltuenden Winterurlaub 2021/2022. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen als Orientierung dienen und wir selbstverständlich Maßnahmen ergänzen, wenn es die Situation bzw. die gesetzliche Grundlage erfordert. Wir sind sehr bemüht, Ihnen hier immer den aktuellsten Stand zur Verfügung zu stellen, bitte beachten Sie jedoch, dass wir nur tatsächlich beschlossene & geprüfte Maßnahmen veröffentlichen.  

 

Anzahlungen/Umbuchung & Stornobedingungen

 

Derzeit gelten gelockerte Stornobedingungen und wir sichern Ihnen bei Direktbuchung ein kostenloses Storno bis 7 Tage vor Anreise zu. Im Falle von Reisewarnungen für Kärnten, Grenzschließungen, einem neuerlichen Lockdown bzw. Betretungsverbotes für die Hotellerie, können Sie Ihren Urlaub selbstverständlich ganz einfach auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen. Die geleistete Anzahlung wird unkompliziert für die Umbuchung angerechnet.

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Auf Wunsch profitieren Sie bei Buchung von unserer Geld-zurück-Garantie und wir überweisen Ihnen eine Anzahlung nach Bekanntgabe Ihrer Kontodaten retour (Bearbeitungsgebühr € 20,--).

 

In jedem Fall empfehlen wir Ihnen jedoch den Abschluss einer Reisestorno- & Reiseabbruchversicherung. Nähere Informationen zu einer solchen Versicherung finden Sie auf der Seite unseres Partners der > Europäischen Reiseversicherung, welche auch eine umfangreiche CoV-Versicherung ohne Aufpreis deckt

 
Einreise - Grundsätzliches

 

Prinzipiell sind die Quarantäne- & Einreisebestimmungen seit Mai 2021 in Abhängigkeit der Inzidenzzahlen EU-weit gleich geregelt - als Orientierung gilt daher:

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gelb/grün/orange: freie Einreise

Rot: keine Quarantäne bei Nachweis über Impfung/Test/Genesung

Dunkelrot: Einreise nur in Verbindung mit Quarantäne und zusätzlicher Impfung/Test/Genesung

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Eine Anreise aus einem dunkelroten Gebiet zu Urlaubszwecken ist definitiv nicht möglich. Achtung: die oben genannten Bestimmungen dienen nur der Orientierung! Laut gelebter Praxis obliegt es jedem Mitgliedsstaat selbst, sich dem anzuschließen oder eigene Verordnungen umzusetzen. Nähere Informationen finden Sie > hier.  Bitte prüfen Sie eventuell abweichende Bestimmungen Ihres Heimatlandes.

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Urlaubseintritt - 2 G

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Grundsätzlich gelten ab November die "2-G" (geimpft ODER genesen) zum Eintritt in die Hotellerie & Gastronomie. Im Detail gelten somit seit November 2021 (und bis auf weiteres, Stand 21.01.2022) somit folgende Regeln:

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Geimpft:

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Seit 19. Mai 2021 gilt auch der Nachweis einer Impfung als Eintrittskarte.

Mit 1. Februar 2022 ändert sich die Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate in Österreich (Grüner Pass): Die erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) ist künftig 180 Tage gültig. Das Impfzertifikat der "Booster"-Impfung (3 Impfungen oder Genesung + 2 Impfungen) ist weiterhin 270 Tage gültig.

 

Für die Einreise nach Österreich sind Impfzertifikate oder andere Impfnachweise weiterhin 270 Tage gültig.

(https://gruenerpass.gv.at/geimpft/, 21.01.2022)

 

Genesen:

 

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Auch eine überstandene Covid-Erkrankung kann als "Eintrittstest" gelten, welcher durch einen  Absonderungsbescheid/ein ärztliches Attest (max.6 Monate gültig)  bestätigt wird. (https://www.gruenerpass.gv.at/faq/, 21.01.2022)

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KINDER:

Mit Aufhebung des Lockdown gilt (mit Stand 08.12.2021) foglende Regelung für Kinder:

Kinder bis zum vollendeten 12 Lebensjahr benötigen keinen Nachweis.

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Ab dem 12. Geburtstag gilt wie folgt:

  • bei Einreise aus dem Ausland einen 2,5G-Nachweis (sieht bitte unten weiter Puntk "Einreise aus dem Ausland)

  • für einen Hotel- & Gastronomieaufenthalt einen 2G-Nachweis

  • für schulpflichtige Kinder (in Österreich) ist der "Ninja-Pass" dem 2G-Nachweis gleichgestellt.

 

​Selbstverständlich  werden wir obenstehende Informationen umgehend aktualisieren, sobald wir selbst neue, gesicherte Vorgaben erhalten. Gerne stehen wir alternativ auch telefonisch unter +43 4248 23110 zur Verfügung. 

​

Maskenpflicht:

​

Eine generelle Verpflichtung zum Tragen eines Mund- Nasenschutzes (FFP2-Maske) wird bis auf Weiteres beim Betreten des Hotels erforderlich sein, in den öffentlichen Bereichen (Lobby, Bar, Toiletten) sowie im Restaurant am Weg zum und vom Tisch bzw. Buffet.

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Contact Tracing & Datenerhebung

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Die Gesundheit unserer Mitarbeiter und Gäste hat oberste Priorität.  Daher sind wir nicht zuletzt durch den Gesetzgeber verpflichtet, die eventuelle Gästebewegungen nach zu vollziehen. Im Speisesaal haben Sie einen fix zugeteilten Tisch. Im Bar- und Terrassenbereich haben wir für externe Gäste eine elektronische Registrierung eingerichtet und bitten die Besucher, diese ganz bequem mit Ihrem Smartphone zu nutzen. Hierbei handelt es sich um die > MyVisitPass App, welche in Kooperation mit der Kärnten Werbung entstanden ist. Dies hat für Sie auch den Vorteil, dass Sie diese Registrierung bei vielen Ausflugzielen in ganz Kärnten nutzen können.

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Einreise aus dem Ausland

 

Grundsätzlich gilt für die Einreise nach Österreich 2-G+. Man muss daher ein Impf- oder Genesungsnachweis und zusätzlich einen molekularbiologischen Test (z.B. PCR-Test) vorweisen. Personen, die bereits eine weitere Dosis („Booster-Impfung“) bekommen haben, sind von der Vorlage eines Tests befreit und müssen somit keinen aktuellen PCR-Test vorweisen.

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Rückreise

 

Die jeweiligen Einreisebestimmungen bei Rückreise in Ihre Heimat sind teilweise sehr unterschiedlich geregelt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hierzu keine Information geben können.

 

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SICHERUNG von Februar 2022

Einreise

 

Prinzipiell sind die Quarantäne- & Einreisebestimmungen seit Mai 2021 in Abhängigkeit der Inzidenzzahlen EU-weit gleich geregelt werden - als Orientierung gilt daher:

​

gelb/grün/orange: freie Einreise

Rot: keine Quarantäne bei Nachweis über Impfung/Test/Genesung

Dunkelrot: Einreise nur in Verbindung mit Quarantäne und zusätzlicher Impfung/Test/Genesung

​

Eine Anreise aus einem dunkelroten Gebiet zu Urlaubszwecken ist definitiv nicht möglich. Achtung: die oben genannten Bestimmungen dienen nur der Orientierung! Laut Erfahrungen und gelebter Praxis Stand obliegt es jedem Mitgliedsstaat selbst, sich dem anzuschließen oder eigene Verordnungen umzusetzen. Nähere Informationen finden Sie > hier.  Bitte prüfen Sie eventuell abweichende Bestimmungen Ihres Heimatlandes.

 

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Urlaubseintrittstests - 2G bzw. 3G

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Grundsätzlich gelten derzeit noch die "2-G" (geimpft ODER genesen) zum Eintritt in das Urlaubsvergnügen, wobei mit einer unmittelbaren Erweiterung auf die 3-G (getestet) gerechnet wird. Im Detail gelten mit Stand  19.02.2022 voraussichtlich (!) somit folgende Regeln:

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Getestet

 

Vorweisen eines negativen Testergebnisses bei Ankunft, wobei die Gültigkeit wie folgt durch den Gesetzgeber (per 19.02.2022) geregelt ist:

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  • Antigentest 24 h gültig

  • PCR-Test 72 h gültig

 

Bitte beachten Sie, dass die Tests nach Ablauf der ihrer Gültigkeitsdauer erneuert werden müssen.  In direkter Umgebung gibt es mehrere öffentliche Teststraßen.  Gerne informieren wir Sie auch persönlich per Email oder Telefon über den aktuellsten Stand der Dinge.

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Geimpft:

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Seit 19. Mai 2021 gilt auch der Nachweis einer Impfung als Eintrittskarte.

Mit 1. Februar 2022 ändert sich die Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate in Österreich (Grüner Pass): Die erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) ist künftig 180 Tage gültig. Das Impfzertifikat der "Booster"-Impfung (3 Impfungen oder Genesung + 2 Impfungen) ist weiterhin 270 Tage gültig.

 

Für die Einreise nach Österreich sind Impfzertifikate oder andere Impfnachweise weiterhin 270 Tage gültig.

(https://gruenerpass.gv.at/geimpft/, 21.01.2022)

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Genesen:

​

Auch eine überstandene Covid-Erkrankung kann als "Eintrittstest" gelten, welcher durch einen Absonderungsbescheid/ein ärztliches Attest (max.6 Monate gültig)  bestätigt wird. (https://www.gruenerpass.gv.at/faq/, 21.01.2022)

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KINDER:

 

Mit Aufhebung des Lockdowns gilt derzeit folgende Regelung für Kinder:

Kinder bis zum vollendeten 12 Lebensjahr benötigen keinen Nachweis.

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Ab dem 12. Geburtstag gilt wie folgt:

  • bei Einreise aus dem Ausland einen 2,5G-Nachweis (sieht bitte unten weiter Punkt  "Einreise aus dem Ausland)

  • für einen Hotel- & Gastronomieaufenthalt einen 2G-Nachweis

  • für schulpflichtige Kinder (in Österreich) ist der "Ninja-Pass" dem 2G-Nachweis gleichgestellt.

 

​Selbstverständlich  werden wir obenstehende Informationen umgehend aktualisieren, sobald wir selbst neue, gesicherte Vorgaben erhalten. Gerne stehen wir alternativ auch telefonisch unter +43 4248 23110 zur Verfügung. 

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Maskenpflicht:

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Eine generelle Verpflichtung zum Tragen eines Mund- Nasenschutzes (FFP2-Maske) wird bis auf Weiteres beim Betreten des Hotels erforderlich sein, in den öffentlichen Bereichen (Lobby, Bar, Toiletten) sowie im Restaurant am Weg zum und vom Tisch bzw. Buffet.

 

Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind von der Maskenspflicht ausgenommen, zwischen vollendetem 6. und 14. Lebensjahr ist ein reiner Mund- Nasenschutz ausreichend, ab dem 14. Lebensjahr ist die FFP2-Maske auch für die jüngeren Gäste wie oben beschrieben verpflichtend (https://www.wko.at/branchen/tourismus-freizeitwirtschaft/hotellerie/coronavirus-hotellerie.html) 

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Contact Tracing & Datenerhebung

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Die Gesundheit unserer Mitarbeiter und Gäste hat oberste Priorität.  Daher sind wir nicht zuletzt durch den Gesetzgeber verpflichtet, die eventuelle Gästebewegungen nach zu vollziehen. Im Speisesaal haben Sie einen fix zugeteilten Tisch. Im Bar- und Terrassenbereich haben wir eine elektronische Registrierung eingerichtet und bitten Sie, diese ganz bequem mit Ihrem Smartphone zu nutzen. Hierbei handelt es sich um die > MyVisitPass App, welche in Kooperation mit der Kärnten Werbung entstanden ist. Dies hat für Sie auch den Vorteil, dass Sie diese Registrierung bei vielen Ausflugzielen in ganz Kärnten nutzen können.

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Einreise aus dem Ausland

 

Grundsätzlich gilt für die Einreise nach Österreich 2-G+. Man muss daher ein Impf- oder Genesungsnachweis und zusätzlich einen molekularbiologischen Test (z.B. PCR-Test) vorweisen. Personen, die bereits eine weitere Dosis („Booster-Impfung“) bekommen haben, sind von der Vorlage eines Tests befreit und müssen somit keinen aktuellen PCR-Test vorweisen.

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Rückreise

 

Die jeweiligen Einreisebestimmungen bei Rückreise in Ihre Heimat sind teilweise sehr unterschiedlich geregelt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hierzu keine Information geben können.

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Verhalten im Hotel
 
Allgemein

 

  • FFP2-Maskenpflicht in den öffentlichen Bereichen und am Weg zum und vom Tisch im Restaurant & der Bar

  • Bitte halten Sie zu anderen Personen den bekannten 1 bis 2-Meterabstand, ausgenommen zu Mitreisenden aus demselben Haushalt.

  • Nutzen Sie die bereitgestellten Desinfektionsspender.

  • im Zimmer bitte regelmäßig lüften und auf entsprechenden Luftaustausch achten

  • leider müssen wir derzeit auf das Händeschütteln verzichten. Ein Lächeln schenken wir Ihnen aber jederzeit auch unter der Maske

  • Regelmäßiges Händewaschen mit Seife (mind. 30 Sekunden) nicht vergessen.  

  • Niesen und Husten bitte in die Armbeuge oder Taschentuch.

  • Bitte halten Sie sich an die Anweisungen unsere Mitarbeiter.

 

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Restaurant & Verpflegung

 

Nicht erst seit Corona sind Reinheit und Hygiene oberstes Gebot in der Küche und im Restaurant. Buffets dürfen weiterhin unter entsprechenden Vorkehrungen angeboten werden.

 

  • Im Restaurant hat jeder Gast seinen fix zugeteilten Tisch, so dass es zu keinen Wartezeiten kommt uns Sie direkt zu Ihrem Tisch gehen können.

  • Am Weg zum Tisch und zum Buffet ist - aller Voraussicht nach - ein Mund- Nasenschutz (FFP2-Maske) zu tragen.

  • Bitte nutzen die Desinfektionsmittelspender bei den Eingängen vor Betreten des Restaurants und beim Buffet selbst

  • Zusätzlich stehen Ihnen bei den Buffets auch Einweghandschuhe zur Verfügung.

  • Sollten sich gerade mehrere Personen zugleich am Buffet aufhalten, bitten wir Sie um etwas Geduld und gegenseitig aufeinander Rücksicht zu nehmen.

  • Bitte haben Sie Verständnis, dass wir das kulinarische Angebot entsprechend den Vorgaben und Erfordernissen eventuell auch kurzfristig anpassen.

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Bar & Terrasse

 

  • FFP2-Maske am Weg zum und vom Tisch

  • Die Sperrstunde ist gesetzlich im Rahmen der CoV-Verordnung mit  22:00 Uhr vorgeschrieben. Selbstverständlich können Sie eine Auswahl an Getränken auch auf die Zimmer mitnehmen.

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Sauna

 

  • Unsere Saunen sind derzeit nur mit vorheriger Reservierung und im Familien-/Reiseverbund nutzbar.

  • Reservierungen nehmen Sie bitte persönlich bei unserem Rezeptionsteam vor.

 

 

Unsere Mitarbeiter

 

Unser Team wird ab Öffnung regelmäßig getestet, um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten.

 

Was passiert, wenn etwas passiert?

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Seien Sie versichert, dass nicht nur wir hausintern, sondern die gesamte Tourismusbranche, intensivste Bemühungen unternimmt, Ihren Urlaub und das Reisen so uneingeschränkt und gleichzeitig sicher wie irgendwie möglich zu gestalten. Selbstverständlich stehen wir als Gastgeber zusammen mit unserer Tourismusorganisationen auf Regions- & Landesebene in ständigem Austausch – auch mit den Gesundheitsbehörden. So gibt es eigene Pläne und definierte Vorgehensweisen, sollte ein Verdachtsfall auftreten.

 

Sie fühlen sich im Urlaub krank? Bitte bleiben Sie ruhig im Zimmer und verständigen Sie telefonisch die Rezeption +434248 23110 oder intern (R) 500. Wir werden umgehend weitere Schritte veranlassen. Nachdem diese auch immer an den aktuellen Wissenstand angepasst werden, informieren wir Sie bei Fragen gerne persönlich zum aktuellen Stand.

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